Eine elegante Füllfeder, ein klassischer Kugelschreiber oder doch lieber ein praktischer Flipchart-Marker? Die Auswahl an verschiedenen Schreibgeräten ist groß. Dennoch eignen sich die einzelnen Stifte nicht für jeden beliebigen Verwendungszweck. Wir stellen Ihnen drei bedeutende Schreibutensilien vor und zeigen Ihnen, wann Sie am besten davon Gebrauch machen.

Warum bei der Einführung von Corporate Performance Management Software eine Experten-Anleitung wichtig ist
Sie haben sich entschlossen Ihr Unternehmen mit einer Corporate Performance Management Software auszurüsten? Dann sollten Sie auf keinen Fall auf eine Anleitung durch einen Experten verzichten. Ein Consultant kann Ihnen bei den Fragen rund um zukunftsorientiertes und qualitatives Unternehmenswachstum beratend zur Seite stehen. Um die Daten, Methoden und Werkzeuge mit der neuen Software optimal nutzen zu können, sollte auf Expertenwissen nicht verzichtet werden. Wir erklären warum.

Schichtplan erstellen: Darauf müssen Arbeitgeber achten
Die Dienstplanerstellung ist für jeden Arbeitgeber ein notwendiges Übel. Bei der Einteilung der Arbeitszeit ist es vor allem wichtig, dass man auch rechtlich korrekt vorgeht. Um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und für Streitigkeiten zu sorgen, sollten dabei unbedingt ein paar zentrale Punkte beachtet werden.

Raumakustik im Büro: Moderne Schalllösungen für mehr Ruhe
Zu einem gesunden Raumklima gehört auch eine gute Raumakustik im Büro. Hohe Lärmbelästigungen können zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und die Leistungsfähigkeit um bis zu 10% senken. Zudem ist unregelmäßige Lärmbelastung ein Stressfaktor und kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Raumakustik hat dabei einen erheblichen Einfluss. Mit den richtigen Maßnahmen zur Schallreduzierung lässt sich die Lärmbelastung jedoch deutlich reduzieren. (mehr …)

Feinstaub auf der Baustelle: Gesetzlicher Schutz für Mitarbeiter
Arbeit auf der Baustelle bedeutet häufig, sich unsichtbaren Gefahren auszusetzen. Insbesondere Stäube belasten die Gesundheit der Beschäftigten schwer. Je kleiner dabei die Partikel sind, desto größer ist die Gefahr, dass sogenannte alveolengängige Stäube sich in der Lunge festsetzen. Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen erläutert Matthias Gräf von dustbox.de, wie gesetzlicher Schutz für Mitarbeiter auf der Baustelle aussehen kann, soll und muss.

Gesunde Arbeit: Verschärfung des Nichtraucherschutzes 2018
Seit 1. Mai 2018 ist die Novelle des §30 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – kurz ASchG – in Kraft. Nach langer Diskussion stellt sie einen Kompromiss dar, denn ein allgemeiner Nichtraucherschutz konnte nicht durchgesetzt werden. Matthias Gräf von smokecorner.de erklärt, was sich geändert hat und was man als Arbeitgeber wissen muss. (mehr …)

So steht es um das Thema Wirtschaftskriminalität in der Schweiz
1,4 Milliarden Franken: So hoch ist der Schaden, der 2016 in der Schweiz durch Wirtschaftskriminalität entstanden ist. Zwar war die Zahl der vor Gericht verhandelten Fälle mit 57 statt 91 Fällen deutlich niedriger, dennoch ergibt die Summe von umgerechnet 1,32 Millionen Euro den höchsten Verlust seit 2008.

Österreichs Reinigungskräfte: Lohnsteuer motiviert zur Schwarzarbeit
Früher waren Haushaltshilfen ein Luxusgut, das sich nur die Reichen leisten konnten. Tatsächlich kann sich auch heute fast niemand ein stattliches Herrenhaus vorstellen, in dem keine Haushaltshilfe herumwuselt.
Heutzutage jedoch leisten sich auch Angehörige der Mittelschicht immer wieder gerne eine Putzfrau – allerdings oft unversteuert. Die Zahlen sind erschreckend: Gerade mal 5 Prozent der österreichischen Haushaltshilfen werden legal beschäftigt, alle anderen arbeiten schwarz. Damit liegen Putzfrauen im Schwarzmarkt-Ranking nur knapp hinter dem größten Pfuschgewerbe, dem Bau.
Hohe Lohnsteuer motiviert zur Schwarzarbeit
Doch warum arbeiten so viele Haushaltshilfen schwarz? Die Gründe liegen klar auf der Hand: Weil das System viel zu bürokratisch ist und zu hohe Abgaben für legale Arbeit gezahlt werden müssen. Ungefähr 15 Prozent an Abgaben für Sozialversicherung müssen von privaten Haushaltshilfen gezahlt werden. Diese Summe sind viele private Arbeitgeber nicht bereit zu stemmen und beschäftigen ihre Haushaltshilfen daher lieber illegal.
Sie sind auf der Suche nach einer verlässlichen und legalen Putzkraft? Mr. Cleaner ist die Online-Reinigungskraft, wann immer und wo immer Sie sie brauchen. Das Unternehmen mit Sitz in München vermittelt Reinigungsservices in Wien, Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg. Zu den Leistungen gehören z.B. Grundreinigung, Fensterreinigung, Polsterreinigung, Teppichreinigung uvm.
Dienstleistungsschecks als Mittel zur Legalität
Eine Maßnahme, die die Regierung gegen die Schwarzarbeit im Haushalt ergriffen hat, stellt der sogenannte Dienstleistungsscheck dar. Diesen können Arbeitgeber in Trafiken und Postämtern erwerben, um ihre Haushaltshilfen legal zu bezahlen.
Der Vorteil für beide Parteien liegt in diesem Fall bei der inkludierten Unfallversicherung – sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, haftet der Arbeitgeber nicht für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil, dass eine Bezahlung gemäß des vorgeschriebenen Mindestlohns eingehalten werden muss und so nicht die Gefahr eines Betrugs besteht.
Schecks können oft nicht genutzt werden
Die Einkünfte, die mit dem Dienstleistungsscheck nachgewiesen werden, dürfen nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von 415 Euro fallen. Für Personen mit anderen Einkommen ist der Scheck also ebenso wenig attraktiv wie für Haushaltshilfen, die Vollzeit beschäftigt sind.
Zudem wird ein großer Teil der Arbeiten in Privathaushalten von Personen ohne österreichischer Staatsbürgerschaft vorgenommen, die meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben – dieser ist jedoch eine grundlegende Voraussetzung für die Nutzung des Dienstleistungsschecks. Für diese Menschen ist die Schwarzarbeit oft der einzige Weg, um Geld zu verdienen. Mit dem Dienstleistungsscheck würden sie quasi von vornherein vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Damit der Dienstleistungsscheck und damit die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen mehr Anklang findet, sollte die Politik das Prinzip nochmals überdenken. Denkbare Lösungsvorschläge wären beispielsweise eine Senkung der Abgaben oder eine Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenze beim Dienstleistungsscheck, sodass auch Vollzeit Beschäftigte diese Möglichkeit nutzen können.

Hat mein Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht?
Haben Sie schon an die Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung gedacht? Beziehungsweise, hat Ihr Lebenspartner das schon getan? Wenn nicht, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken, denn sonst kann es passieren, dass Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin über viele Jahre oder auch Jahrzehnte eine wunderbare, stabile Beziehung führen. Heiraten möchten Sie nicht, oder Sie finden, dass es noch nicht an der Zeit dazu ist. Plötzlich verstirbt Ihr Lebenspartner und hat nicht daran gedacht, ein Testament aufsetzen zu lassen.
Wenn Sie zum Notar gehen, dürfte der Schock erst mal tief sitzen: Das gesamte Vermögen fließt an die Kinder aus einer früheren Partnerschaft oder an die Nichten und Neffen des Partners, während Sie leer ausgehen. Hat man als Lebensgefährte denn kein Erbrecht?
Lassen Sie sich unbedingt schnellstmöglich von einem Notar beraten. Sie sind aus Innsbruck? Wenden Sie sich an das Notariat Dr. Christoph Sigl, LLM in der Museumstraße. Dr. Sigl ist spezialisiert auf Erb-, Testaments- und Stiftungsrecht. Weitere Informationen auch auf der offiziellen Homepage.
Lebenspartner gelten vor Gericht als Fremde
Die Annahme, dass Lebensgefährten ohne Trauschein dieselben Rechte haben wie Paare, die den Bund der Ehe eingegangen sind, ist schlichtweg falsch. Im Bereich des Erbrechts gelten Lebenspartner als Fremde, ganz egal, wie viele Jahre das Paar zusammen war oder auch zusammengelebt hat. Lebenspartner haben weder ein gesetzliches Erbrecht, noch den Anspruch auf einen Pflichtanteil.
Dieser Ungerechtigkeit können Sie mit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung entgegenwirken, wenn Sie möchten, dass Ihr Partner im Falle Ihres Ablebens begünstigt wird. Wenn Sie dies jedoch unterlassen, hat Ihr Partner keine Ansprüche auf Ihren Nachlass, sondern Ihr gesamtes Vermögen geht an Ihre Kinder, Nichten, Neffen oder andere Verwandte. Wenn Sie keine lebenden Verwandten mehr haben, fließt Ihr Vermögen an den Staat.
Sonderregelungen im Mietrecht
Unter bestimmten Umständen steht Lebenspartnern nach dem Ableben Ihres Lebensgefährten von Mietrecht wegen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag zu, vorausgesetzt, sie haben dort zusammen gelebt. Auch durch die Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum zu begründen, kann eine Absicherung des Lebensgefährten erreicht werden.
Neues außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten
Ab 1. Jänner 2017 erhalten Lebenspartner unter gewissen Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht, nämlich vor dem Erbrecht von Vermächtnisnehmern und bevor der Nachlass an den Staat fällt.
Wenn also keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind, erbt der Lebensgefährte, vorausgesetzt, dieser hat in den letzten drei Jahren mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Ablebens weder verheiratet, noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
Vertrauen Sie jedoch nicht allein auf das neue Erbrecht, sondern kümmern Sie sich darum, dass die Personen begünstigt werden, die Sie begünstigen wollen. Fragen Sie Ihren Notar!

Die Körperschaftssteuer
In Österreich unterliegen juristische Personen einer Körperschaftssteuer von 25%. Diese steht im Gegensatz zur Einkommenssteuer, welche das Einkommen von natürlichen Personen besteuert.
juristischen Personen gelten als Körperschaften?
Körperschaften sind rechtsfähige juristische Personen mit Rechten und Pflichten. Dazu zählen Körperschaften des privaten Rechts, wie AG, GmbH, Genossenschaften und Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Bund, Länder, Gemeinden oder Religionsgemeinschaften.
Während Körperschaften des privaten Rechts steuerpflichtig sind, müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts nur dann Körperschaftssteuer zahlen, wenn sie einer gewerblichen Aktivität nachgehen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn eine Gemeinde ein Café oder einen Festsaal betreibt.
Die Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer ist das Einkommen, das im Veranlagungszeitraum, üblicherweise einem Kalenderjahr, erzielt wird. Dabei spricht man von Gewinn. Davon werden Verluste aus Vorjahren und mögliche Sonderausgaben abgezogen.
Der Gewinn wird danach mit der Körperschaftssteuer von 25% besteuert. Das Einkommenssteuergesetz, welches als Sonderform auch die Körperschaftssteuer regelt, schreibt vor, wie der Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln ist. Ein Steuerberater hilft dabei weiter.
Dabei ist es egal, ob der Gewinn im Unternehmen bleibt oder ausgeschüttet wird, er wird immer mit dem fixen Steuersatz von 25% besteuert.
Neu gegründete Unternehmen sind normalerweise unbeschränkt steuerpflichtig. Eine beschränkte Steuerpflicht besteht nur für Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und auf irgendeine Weise Gewinn in Österreich erwirtschaften.
Gewinnausschüttung
Wird der Gewinn eines Unternehmens an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegt dieser der Kapitalertragssteuer in der Höhe von 25%. Das heißt kurz und knapp, dass ausgeschütteter Gewinn doppelt besteuert wird. Die Kapitalertragssteuer wird vom Unternehmen einbehalten und den Gesellschaftern wird der Nettogewinn ausgezahlt.
Eine Ausnahme gibt es lediglich, wenn es sich bei einem Gesellschafter um eine andere juristische Person handelt. In diesem Fall wird der Bruttogewinn ausgezahlt, welcher mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden muss, sobald das Gesellschafter-Unternehmen Gewinn ausschüttet.